Stiftungsrat
Der Stiftungsrat beaufsichtigt und berät uns. Zugleich überwacht er die Einhaltung der Stiftungszwecke. Beides ist gesetzlich so vorgeschrieben.

Der Stiftungsrat
Die Aufgaben eines Stiftungsrates ergeben sich aus der Satzung der Bü.Ne.
Dazu gehören:
- die Kontrolle und Beratung des Vorstands
- die Genehmigung wichtiger strategischer und finanzieller Entscheidungen
- Die Prüfung von Jahresbericht und finanziellem Jahresabschluss
- und die Berufung und Entlastung der Vorstandsmitglieder
Zusammengefasst kann man sagen: Unser Stiftungsrat sorgt dafür, dass wir verantwortungsvoll arbeiten und unsere Spendengelder sinnvoll einsetzen. So können wir uns wechselseitig aufeinander verlassen.
